Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Kosten ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Diese werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.
Die meisten privaten Versicherungen übernehmen diese Leistungen, die Beihilfestelle jedoch nicht.
Es gibt die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, die neben den Heilpraktikerleistungen je nach Vertrag auch Brillenzuschüsse, Zusatzleistungen im Krankenhaus o. ä. übernimmt.
Ich berechne meine Leistungen individuell nach Aufwand.
Zum Beispiel kostet eine Akupunktur zwischen 40-50 €, die Dorn und Breuss-Behandlung je nach Zeit- und Materialaufwand 45 – 60 € und Kinderbehandlungen 30 – 40 €.
Ein Anamnesegespräch mit dem Erstellen eines Behandlungskonzepts, zum Beispiel einer individuellen Teerezeptur kann neben dem Patientengespräch auch mal 2 Stunden in Anspruch nehmen, so dass die Kosten hierfür 90-150 € betragen können.
Die Rechnung sende ich Ihnen schriftlich zu, und bitte Sie, mir diese dann per Banküberweisung zu erstatten.